Bei manchen Vorhaben - insbesondere im baulichen Bereich - können Sie sich über Unterstützung durch den Staat freuen. Ein Punkt stellt die Wohnungsbauprämie dar, bei welcher der Staat eingezahltes Sparguthaben einmalig mit einem Betrag in Höhe von 10 % des eingezahlten Beitrags fördert, maximal mit 512 EUR pro Jahr. Hierbei besteht eine siebenjährige Bindungsfrist und das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als 25.600 EUR bei Alleinstehenden und 51.200 EUR bei Verheirateten betragen. Der zweite Punkt ist die Eigenheimzulage, die beim Erwerb einer eigengenutzten Immobilie beantragt werden kann. Die jeweilige Höhe der Förderung ist abhängig von der Investitionssumme und dem Baujahr der Immobilie. Daneben kann auch Baukindergeld gewährt werden, sofern Kinder im selben Haushalt wohnen. Derzeit sind es 767 EUR jährlich pro Kind. Baukindergeld wird bis zu acht Jahren gewährt. Aber auch das Sparen mit Investmentfonds kann staatlich gefördert werden, sofern das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden weniger als 17.900 EUR und bei Verheirateten weniger als 35.800 EUR beträgt. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 408 EUR pro Jahr begrenzt.