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Betriebliche Altersvorsorge
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber eine bestimmte Summe in die Kapital-Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung des Arbeitnehmers ein und leistet damit einen Beitrag zu dessen besseren Absicherung im Ruhestand. Weil die Bereitschaft der Unternehmen hierzu - aufgrund langen Festlegung über Jahre und der damit verbundenen finanziellen Gebundenheit - nachlässt, besteht auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge teilen. Der Versicherungsbeitrag kann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Es gibt drei verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge:
Direktversicherung
Gehaltsumwandlung
Unterstützungskasse
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